Zeige Beiträge 1 bis 7 von 7 Treffern |
|
Thema: Freiberufler ja oder nein? |
|
Hallo miteinander....
ich habe heute eine Gewerbeanmeldung nach § 14 GewO bekommen und komme irgendwie nicht so wirklich hinter die Tätigkeitsbeschreibung.
Folgendes Gewerbe wird angemeldet: Sprecher für Werbung in Hörfunk, Fernsehen, Internet und für Produktpräsentationen auf audiovisuellen Medien.
Zählt das noch unter Freiberuflich oder unterliegt er tatsächlich der 14?
Hab jedenfalls nichts im Landmann gefunden.
Bitte helft mir....
MfG
Ronny-LE
|
|
Thema: Gestattung oder Gewerbeanmeldung |
|
Hallo
das ist das komische. Der Verein hat sich vor der Gew.anmeldung mit der Bauaufsicht rumgestritten. War alles in trockenen Tüchern, bis zur Anmeldung einer Gaststättenerlaubnis. Da fehlte auf einmal die Zuwegung. Und von denen wurde geraten, eine Gew.anmeldung nach §2 GastG zu machen. Was der Verein natürlich nun gemacht hat.
Leider stecke ich im Bauordnungsrecht nicht so drinn, um entscheiden zu können, ob das nun so alles passt.
MfG
Ronny-LE
|
|
Thema: Gestattung oder Gewerbeanmeldung |
|
Ja leider war das der Rat des LRA. Nun ist das Gewerbe angemeldet. Mal schauen, was die Gewerbeaufsicht LRA dazu sagt. Zu ihrer Entschuldigung: sie sind zur Zeit in der Gebietsneuordnung und Kreiszusammenlegung. Alles ein wenig verzwickt.
Grüße aus dem sonnigen Leipziger Land
|
|
Thema: GmbH & Co. KG richtig anmelden |
|
Hallo
und was mache ich bei folgendem Fall:
GmbH bereits angemeldet, nun kommt die GmbH und will noch eine GmbH & Co.KG extra eingetragen haben.
Eine extra Anmeldung oder änder ich nur so wie oben angegeben?
MfG
|
|
Thema: Zwangsgeldandrohung |
|
Hallo
muss zum ersten Mal Zwangsgeld androhen, da ein Gewerbetreibender seiner Anzeigepflicht nach 14 nicht nachkommt.
Könnte mal bitte jemand ein Muster zeigen? Die Formulierungen sind mir vor allem wichtig.
Danke schon mal im voraus...
|
|
Thema: Gestattung oder Gewerbeanmeldung |
|
Hallo Leute,
ich habe da mal ein kleines Problem im Gaststättengewerbe.
Folgender Sachverhalt: Ein e.V. kommt und will Gewerbe anmelden für einen Imbissbertrieb auf einem Aussichtspunkt. Eine Gaststättengewerbe ist nicht möglich, da eine passende Zuwegung (Straße) fehlt und diese zwingend erforderlich ist. Nun hat ihm das LRA geraten, den Imbiss ohne Alkoholausschank zu betreiben um um die Gast.erlaubnis drum herum zu kommen. Das hat der e.V. nun auch vor. Kann er sich auf § 2 GastG berufen und den Imbiss nur mit einer Gewerbeerlaubnis nach GewO betreiben?
|
|
|
Zeige Beiträge 1 bis 7 von 7 Treffern |
|
Views heute: 177.404 | Views gestern: 404.901 | Views gesamt: 888.451.929
Impressum
CT Security System Pre 6.0.1: © 2006-2007 Frank John |
|