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Thema: Hofflohmärkte / Hofflohmarkt
Stefe

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08.04.2019 11:43 Forum: Messen, Märkte, Ausstellungen (Titel IV GewO)


Herzlichen Dank für Eure Kommentare und Antworten,
ich habe mich auch schon anderweitig schlau gemacht, die Antworten von Euch wurden dadurch nochmals bestätigt:


nochmals die Fakten für alle diejenigen, bei denen auch ein Hofflohmarkt angezeigt wird und unter dem Gewerberecht-Forum hilfe suchen:

Veranstalter muss ein Gewerbe anmelden, da dies regelmäßig Wiederkehrend ist und von den Teilnehmern Gebühren erhoben werden.

Marktfestsetzung nicht möglich, da keine Gewerbetreibenden verkaufen.

Sonntagsverkauf: Befreiung nach FTG erforderlich da Sonntagsverkauf

Verkauf auf öffentlichem Grund unzulässig, hierfür braucht es eine Sondernutzungserlaubnis der Straßenverkehrsbehörde/Ordnugnsamt

Alkoholausschank, ohne Gestattung nach GewO nicht zulässig (Der Verstoß liegt nicht beim Veranstalter sondern bei dem, der dies ausübt. Der Veranstalter weist ausdrücklich darauf hin, dass dies nicht zulässig ist).

Danke
Thema: Hofflohmärkte / Hofflohmarkt
Stefe

Antworten: 3
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Hofflohmärkte / Hofflohmarkt 01.04.2019 14:43 Forum: Messen, Märkte, Ausstellungen (Titel IV GewO)


Hallo liebe Gewerberechtler,
wir haben bei uns einen privaten Veranstalter, der Hofflohmärkte organisiert.

Was sind Hofflohmärkte?
Beim Hofflohmarkt handelt es sich um einen Organisator, der an einem bestimmten Tag einen Flohmarkt organisiert.
Besonderheit: Die Flohmarktverkäufer sind privat und diese verkaufen alle auf Ihrem privaten Grundstück! Der Markt findet somit in mehreren privaten Grundstücken eines ausgewählten Gemeindeteils statt.

Kostet?
Der Veranstalter kassiert von jedem privaten Hofflohmarktverkäufer einen Obulus von 15 EUR, dafür bekommt er Werbematerial zu Verfügung gestellt. Der Veranstalter wirbt öffentlich mit dem Hofflohmarkt.

Wann?
Der Flohmarkt findet immer an Sonntagen Vor- und Nachmittag statt.


Da ich ein Jungspund in diesem Bereich bin hoffe ich auf Eure Erfahrungen und Euer Wissen:

Seht Ihr diesen Hofflohmarkt mit privaten Verkäufern an Sonntagen als kritisch an (Teilnehmer mittlerweile ca. 140 Haushalte)?

Braucht es eine Marktfestsetzung, eine Anzeige nach 19 LSTVG oder eine Befreiung nach FTG?

Gibt es hierzu bereits Stellungnahmen der Regierung?

Was muss zusätzlich beachtet werden? Ich habe u.a. erfahren, dass von privat Bier verkauft wurde, gegrillt wurde und das Grillgut verkauft wurde und dass sich einige private Verkäufer auf öffentlichen Grund gestellt haben. Weißnicht

Ich hoffe Ihr könnt mir hier ein wenig unter die Arme greiffen... VIELEN HERZLICHEN DANK
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