Thema: Erlaubnis § 34 a nicht gewährt, was nun? Welche Möglichkeit hat man dann noch? |
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Ja, Frieda war oder ist seid ca. 4,5 Jahren selbständig, hat als ein Gewerbe angemeldet und besitzt eine Steuernummer, alle Steuern immer bezahlt....
Nur keine Erlaubnis nach § 34 a.
Wenn sie die Erlaubnis verneint bekommt, hat sie die Möglichkeit durch ein Einspruch auf die Entscheidung evtl. die Eraubnis unter Auflagen zu bekommen?
Wenn ja, wie könnten diese Aussehen?
Gestern, 02.04.08 wurde sie von der Polizei kontrolliert, denke vom Gewerbeaufsichtsamt.
Die werde sie jetzt wohl anzeigen, Der Polizist meinte, dass eine Strafanzeige folgen wird.
Evtl. hat sie Glück, weil sie die Erlaubnis schon seid 2 Monaten beantragt hatte.
Ist einiges dazugekommen, mal sehen wie das wird.
Werde aufjedenfall bekannt geben, wie es weitergegangen ist.
Bin aber über jede Erfahrung oder Ratschlag dankbar, welches ich weitergeben kann.
Danke.
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Thema: Erlaubnis § 34 a nicht gewährt, was nun? Welche Möglichkeit hat man dann noch? |
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Hallo, für unseren Kollegen suchen wir eine Antwort.
Seid ca. 2003 arbeitet er (hier mal Frieda genannt) als selbständiger Detektiv mit 34 a und Gewerbeanmeldung.
Leider ohne die Erlaubnis.
2005 wurde er auf 90 Tagessätze wegen Betrug verurteilt und bezahlt.
Diebin hatte Gegenanzeige gestellt, dass er Geld angenommen habe, um sie freizulassen.
Zwar war eine Zeugein, Filialleiterin dabei und hat die Strafanzeige unterschrieben und der Staatsanwaltschaft zugesandt, aber vor Gericht konnte die Filialleiterin sich nicht mehr an den Vorfall erinnern.....
Egal.
Dem Frieda droht die Gefahr, dass er die Erlaubnis nach § 34 a Bewachungsgewerbe nicht erteilt bekommt.
Gibt es die Möglichkeit des Einspruchs?
Wie ist die Wahrscheinlichkeit, dass er die Erlaubnis bekommt.
Was kann er dagegen tun?
Vielen Dank für die Info und die Ratschläge.
Gruss
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