Wenn Ihr mir jetzt noch sagen könntet unter welcher Adresse im Gesetz ich das finde, dass für den Verkauf von CDs mit eigener Musik (also selbst gespielt und aufgenommen) keine Reisegewerbekarte erforderlich ist, wäre mir optimal geholfen und ich muss nicht weiter nerven ;-)
benötigt ein Straßenmusiker, welcher selbst bespielte CDs feilbietet, eine Reisgewerbekarte oder gibt´s hierfür eine Ausnahme. Wenn es eine solche geben sollte, wo ist das denn geregelt?