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Bei mir sprach ein Herr vor und beantragte die Erweiterung seines Gewerbes und zwar Vermittlung von ausl.Investmentanteilen. Als ich ihm erklärte, das er dies ein erlaubnispflichtiges Gewerbe sei und dafür § 34 CGewO geantragt werden müsse, hat er sich auf seine Kollegen berufen, deren Gewerbe von anderen Gewerbeämtern so angemeldet worden ist.z. B. Berlin. ?? Die Kollegen haben erklärt, dass dies in Anlehnung des § 34 c so angemeldet werden kann. Bitte um Infos wie Ihr das prüft bzw. beurteilt.Danke
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