Thema: Abgrenzung Kiosk- zum Café-Betrieb |
|
für Ihre Informationen und sorry das ich mich jetzt erst melde...
Die von Ihnen dargestellte Sachstandsbeurteilung kann ich voll und ganz nachvollziehen......
Daher haben wir den Anfragenden folgenden Wortlaut übermittelt, um wenigstens in der Sache eine entsprechende Stellungnahme (seitens des Gewerberechtes) abgegeben zu können:
Sehr geehrter Herr xxxx,
in Anlehnung an unser Telefongespräch von letzter Woche informieren wir Sie hiermit über die aktuelle Rechtslage, hinsichtlich des Betriebes eines Kiosk´s bzw. Cafe´s.
Das Gebäude befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplans ....", welcher ein reines Wohngebiet "WR" festsetzt.
Gemäß § 3 Abs. 1 Baunutzungsverordnung (BauNVO) dienen reine Wohngebiete ausschliesslich dem Wohnen. Nach Abs. 2 sind Wohngebäude zulässig. Ausnahmnsweise können nach Abs. 3 Ziffer 1 Läden und nicht störende Handwerksbetriebe zugelassen werden...
Die baurechtlich Ausnahme hiernach ist lediglich auf einen bestehenden und genehmigten Kiosk beschränkt, eine Umwandlung bzw. Nutzung als reines Café ist grundsätzlich unzulässig.
Im allgemeinen Sprachgebrauch wird ein Kiosk mit einem kleinen Verkaufsstand gleichgesetzt, an dem Tabakwaren, Süßigkeiten, Getränke, Zeitungen usw. (zur Deckung des örtlichen Bedarfs) verkauft werden, dies entspricht wohl auch der Möglichkeit Kaffee und Kuchen in überschaubarer Menge zu veräußern.
Es darf aber nicht der Eindruck gegenüber unbeteiligte Dritte erweckt werden, daß das Gesamtbild der Einrichtung mehr einem Café wie einem Kiosk gleicht.
Daher möchten wir Sie hiermit noch einmal ausdrücklich darauf hinweisen, dass aus baurechtlicher Sicht hier kein Cafebetrieb erlaubt ist und bei Nichtbeachtung das Bauordnungsamt einschreiten wird.
In der Hoffnung Ihnen hiermit weitergeholfen zu haben, verbleiben wir
mit freundlichen Grüßen
i.A.
Viele Grüße
Steinmüller
|
|
Thema: Abgrenzung Kiosk- zum Café-Betrieb |
|
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
vieleicht habt Ihr in folgendem Sachverhalt schon Erfahrungen gesammelt:
Uns liegt eine Anfrage auf Einrichtung und Betriebes eines Kiosk´s vor, welcher auch typische Caféhausprodukte (Kuchen, Kaffee) anbieten möchte.
Gibt es eine Legaldefinition über das Warensortiment eines Kioskbetriebes (Waren des täglichen Bedarfs, z.B. Zeitschriften, Getränke) und wie ist eine Abgrenzung zu einem Cafébetrieb möglich.
Könnte der Betreiber typische Caféhausprodukte feilbieten (inkl. Beachtung lebensmittel-/hygien-rechtl. Bestimmungen) und wie hoch darf der Warenbestand zu dem übrigen Bestand sein (z.B. in % oder Umsatz), damit der Charakter eines Kioskbetriebes nicht verloren geht.
Hintergrund ist, daß baurechtlich an diesem Standort lediglich ein Kiosk möglich ist und ein Café dort nicht genehmigt wird.
Vielen Dank und viele Grüße
aus Braunfels
Dirk Steinmüller
|
|
|