Thema: Löschung einer GmbH & Co.KG - Abmeldung v.A.w? |
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Hallo,
wenn eindeutig die Behörde die Gewerbeaufgabe der Verwaltungs- GmbH nachgewiesen werden kann, dann kann auch ein Bußgeldverfahren eingeleitet werden, wenn der Aufforderung zur Abmeldung nicht nachgekommen wird. Halte ich aber schwierig, bei einer aufgelösten GmbH. Wir hatten mal einen Fall, da hatte der bevollmächtigte Rechtsanwalt mitgeteilt, dass die Gesellschaft die Gewerbetätigkeit noch nicht beendet hat und deshalb auch die Abmeldung durch deren gesetzlichen Vertreter nicht erfolgt, wobei ihm zuzustimmen war.
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Thema: Löschung einer GmbH & Co.KG - Abmeldung v.A.w? |
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Hallo,
ich gehe davon aus, dass die Verwaltungs GmbH Komplementär der (im Handelsregister gelöschten) GmbH & Co.KG ist und damit Gewerbetreibende.
Die Verwaltungs GmbH als Gewerbetreibende ist aufgelöst. Eine aufgelöste GmbH besteht weiter fort, sie wird abgewickelt (Verwertung des Vermögens etc.). Erst wenn die Abwicklung beendet ist, wird auch die gewerbliche Betätigung eingestellt und eine Gewerbeabmeldung ist zu erstatten. Die Gesellschaft wird nach Beendigung der Abwicklung im Handelsregister gelöscht.
Also die Abwicklung der Verwaltungs GmbH abwarten.
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