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Autor Beitrag
Thema: Änderung GbR in KG Gewerbeanzeige ?
Vogel

Antworten: 13
Hits: 23.577
16.04.2010 10:25 Forum: Stehendes Gewerbe (allgemein)


Moin
Ummeldung oder An- und Abmeldung ??

Bei einer KG mit nur einem persönlich haftenden Gesellschafter liegt folgender Sachverhalt vor: Der phG ist verstorben, das Gewerbe wird durch den Ehepartner weiter geführt. Das Registergericht veröffentlicht eine Änderung des betreffenden HR A mit dem Inhalt ausgeschieden phG "alt" eingetreten phG "neu" Die im Handelsregister eingetragene Firma bleibt bestehen. Lesart 1 Ummeldung wegen Änderung des geschäftsführenden Gesellschafters analog zur Änderung eines gesetzlichen Vertreters einer juristischen Person.
Lesart 2: Personengesellschaft, die Meldepflicht ist personenbezogen, also Abmeldung der KG wegen Erbfolge, Kauf, Pacht ggf. von Amts wegen, da der Verstorbene keine Meldepflicht mehr erfüllen kann. Anmeldung der gleichen Firma durch den Ehepartner= neue Person und damit Anmeldepflicht mit gleicher Begründung (Erbfolge). Firmenrechtlich bleibt das Unternehmen jedoch erhalten, die Registereintragung spricht eher für eine Ummeldung. Der Wechsel des Gewerbetreibenden spricht aber zumindest für eine Anzeigepflicht des neuen Gewerbetreibenden. Eine Abmeldung durch den hinterbliebenen Ehepartner würde ich kostenfrei bescheinigen falls dieser eine Anzeige einreicht, aber als Person nicht in der Pflicht ist. Ggf. kann man eine Abmeldung zur Korrektur der Gewerbeakte von Amts wegen vornehmen.
Würde der einfachen praktikablen Lösung wegen Lesart 1 bevorzugen, schätze diese aber als gewerberechtlich nicht korrekt ein. Das Handelsrecht ist letztlich ein anderes Terrain. Wie wird es von Euch gesehen ?

Danke schon jetzt und wünsche sonniges Wochenende aus Thüringen

Mit freundlichen Grüßen
der (Gewerbe)Vogel
Thema: Reisegewerbekarte für juristische Personen ( Verwaltungs GmbH)
Vogel

Antworten: 6
Hits: 7.509
RE: Reisegewerbekarte für juristische Personen ( Verwaltungs GmbH) 21.02.2008 09:30 Forum: Reisegewerbe (Titel III GewO)


Hallo nach Hessen,

wie lautet die Fragestellung ? Kann leider außer "gg" nichts erkennen.

Mit freundlichen Grüßen

Pfau
Thema: Reisegewerbe für GmbH
Vogel

Antworten: 4
Hits: 9.261
RE: Reisegewerbe für GmbH 29.01.2008 14:35 Forum: Reisegewerbe (Titel III GewO)


Danke nach NRW, der Verweis ist eine gute Idee und beseitigt den Widerspruch bezüglich der Tätigkeit des Komplementärs, aber die ist aus der RGK ohnehin nicht zu erkennen.

Freundliche Grüße aus Thüringen
Thema: Reisegewerbe für GmbH
Vogel

Antworten: 4
Hits: 9.261
RE: Reisegewerbe für GmbH 29.01.2008 14:16 Forum: Reisegewerbe (Titel III GewO)


Vielen Dank,
das Argument mit dem Erlaubnisträger ist natürlich völlig richtig und wird auch so gehandhabt.
In der Gewerbeanzeige wird aber auch die Co KG eingetragen, vertreten durch den Komplementär mit beiden Handelsregistereinträgen
und der Tätigkeit der Co KG, das Problem stand nur einfach nicht. Durch die Regelung "in eigener Person" konnte einer GmbH eben keine RGK erteilt werden.
Es erscheint halt nur wenig logisch, wenn für die GmbH Feilbieten von..
eingetragen wird. Halten wir uns also ans Gesetz und erteilen dem Komplementär die RGK.

Freundliche Grüße aus Thüringen nach Niedersachsen

W. Pfau
Thema: Reisegewerbe für GmbH
Vogel

Antworten: 4
Hits: 9.261
Reisegewerbe für GmbH 29.01.2008 10:32 Forum: Reisegewerbe (Titel III GewO)


Moin
Frage an die erfahrenen Gewerberechtler zum Thema Reisegewerbe.

Nachdem aus dem § 55 nunmehr der Tatbestand "in eigener Person"
herausgenommen wurde, darf somit auch einer juristischen Person eine
RGK erteilt werden.

Weiter darf ein unselbständig tätiger Reisegewerbetreibender eine Kopie oder Zweitschrift seines Arbeitgebers zur Legitimation mitführen.
Insoweit ok dass ein als Arbeitnehmer tätiger Reisegewerbetreibender nicht mehr unnötigerweise in der Gewerbedatei erfasst werden muß.

Was aber, wenn eine GmbH & Co KG (z.B. Fleischer mit entsprechenden
Verkaufsfilialen eine RGK für Verkaufswagen haben möchte. Eigentlich ist diese Rechtsform ja eine Personengesellschaft. Anzeigepflichtig als
Gewerbetreibender ist der Komplementär, also die GmbH. Auf wen würde man die RGK ausstellen ?

Meine Auffassung wäre, sie der GmbH & Co KG auszustellen, da der Unternehmensgegenstand der Komplementär-GmbH in der Regel Verwaltungsaufgaben erfüllt, während der tatsächliche Handel das Tätigkeitsmerkmal der Co KG ist.

Sehe ich da etwas falsch ? Wer kann mir mit seinen Erfahrungen oder
Auffassung weiter helfen.

Freundliche Grüße aus Thüringen

Der Gewerbevogel Kopfkratz
Thema: Darstellung Startseite usw.
Vogel

Antworten: 7
Hits: 5.903
Darstellung Startseite usw. 12.11.2007 15:42 Forum: Fragen zur Bedienung


Moin

Als Greenhorn im Forum die Frage, warum mit schwarzer Schrift auf
dunkelblauem Grund gestartet wird, z.B. nach der Anmeldung, das ist
kaum lesbar. Läßt sich das ändern ??

Freundliche Grüße aus Thüringen

Vogel
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