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Thema: Eilt !!! Neueröffnung einer Tipico Sportwettannahmestelle ohne Sportwettlizenz
juereju

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05.12.2014 11:21 Forum: Spielrecht


Hallo

Zitat:
ich kann keine Baugenehmigung ablehnen, weil eine Erlaubnis nach den Glücksspielrechtlichen Bestimmungen fehlt (VG Köln Az.: 2 K 2097/13 vom 17.12.2013).


Das habe ich auch nicht geschrieben. Der Bauantrag wurde bei uns abgelehnt aufgrund mangelndem Sachbescheidungssinteresse, weil im Umkreis der Abstandsflächen, die im Glücksspielstaatsvertrag aufgeführt sind, ein Kindergarten oder ähnliche Einrichtung von betroffen war.

Sollte es keine Probleme mit den Abstandsflächen geben, dann sollte die Baugenehmigung auch erteilt werden. Das ist aber Sache des Bauamtes.

Hier geht es ja doch um die Stellungnahme des Kollegen an das Bauamt. Und da finde ich, sollte zumindest der Zusatz rein, dass für die Vermittlung von Sportwetten eine Erlaubnis nach dem Glücksspielstaatsvertrag erforderlich ist. Was das Bauamt mit der Stellungnahme dann macht, müssen Sie selbst entscheiden.

Es wäre aber fatal für den Kollegen vom Ordnungsamt in der Stellungnahme reinzuschreiben "Keine Bedenken"
Thema: Eilt !!! Neueröffnung einer Tipico Sportwettannahmestelle ohne Sportwettlizenz
juereju

Antworten: 12
Hits: 6.064
05.12.2014 08:53 Forum: Spielrecht


Moin Ich würde in meiner Stellungnahme erwähnen, dass für die Annahme von Sportwetten eine Erlaubnis benötigt wird. Sollte die betroffene Wettannahmestelle eine vorweisen, hättest du keine Bedenken. Zusätzlich noch einen Verweis auf die aktuelle Rechtslage und wieder ab zum Bauamt.

Das Bauamt muss sich mit dem Antrag auseinander setzen. Das Bauamt muss jetzt schon die entsprechenden Abstandsflächen für Wettannahmestellen in Bezug auf Kindergärten, Schulen und ähnlichen Einrichtungen prüfen.

Bei uns wurden einige Anträge vom Bauamt aufgrund mangelndem Sachbescheidungsinteresse abgelehnt, weil die Abstandsflächen nicht passen.

Sollte der Bauantrag durchgehen, ist das ja nicht schlimm. Aufgrund der Rechtslage sollte man die Wettannahmestelle erst noch in Ruhe lassen. Sobald klar ist, wie die "Klagewelle" ausgeht, können weitere Mahnahmen überlegt werden. Die Wettannahmestelle ist möglicherweise ja unabhängig vom Betreiber zu sehen. Der Betreiber der Wettannahmestelle kann ja auch mit einem anderen dann auch lizenzierten Konzessionsträger zusammenarbeiten.
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