Thema: Gewerbliche Zimmervermietung |
Feiser
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Das war in der Tat auch eine Überlegung meinerseits bis zu den für mich dann schlüssigen Ausführungen von Herrn Kissau... was tun...?
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Thema: Gewerbliche Zimmervermietung |
Feiser
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Einen schönen guten Tag in die Runde,
ein freundlicher Herr aus Süd-Korea hat in unserer Gemeinde in einem früheren Gaststättenbetrieb Zimmer angemietet. Diese vermietet er jeweils über mehrere Monate weiter als Monteurswohnungen.
Da es sich hierbei ja nicht um die Nutzung/Verwaltung eigenen Vemögens handelt wurde der Herr zur Gewerbeanmeldung aufgefordert.
Er hat uns daraufhin eine Gewerbeanmeldung von der Stadt Duisburg zugefaxt, in der er als Gewerbetreibender seit 2013 die Tätigkeit "gewerbliche Zimmervermietung" angemeldet hat, Anschrift von Duisburger Wohnung und Betriebsstätte sind gleich.
Hiermit verbunden argumentiert er, die angezeigte Tätigkeit "gewerbliche Zimmervermietung" wäre ohne räumliche Beschränkung eingetragen und würde somit für Vermietungen überall in Deutschland gelten.
Mit dieser Argumentation habe ich so meine Probleme, Thema Betriebsstätte...
Es wäre nett wenn ich hierzu Rückmeldungen erhalten würde, vielen Dank schonmal im Voraus.
Allen ein hoffentlich schönes Wochenende !
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Thema: GbR = (Gewerbe-)Rechtsform ? |
Feiser
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Guten Morgen Kollege Land,
danke für Ihre letzte Nachricht - wir haben den Fall jetzt auch genau so bearbeitet.
Analog würde dann auch der Fall zu sehen sein, wenn einer von z.B. fünf Gesellschaftern aus einer GbR per Gewerbeabmeldung austritt - nur dieser Eine ist meldepflichtig, die verbliebenen vier Gesellschafter trifft keine Pflicht, es erfolgt im Gewerbeverfahren lediglich eine Korrektur der GbR-Daten von Amts wegen... ?
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Thema: GbR = (Gewerbe-)Rechtsform ? |
Feiser
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Zitat: |
Original von Runge
Der übrig gebliebene Gewerbetreibende muß nichts machen. Im Gewerberegister wäre lediglich auf die Abmeldung des anderen Partbners hingewiesen werden.
Viele grüße, regina Runge |
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Hallo,
neben dem Hinweis wäre aber doch auch noch die GbR "zu entfernen", was in unserem Verfahren MIGEWA nur über Ab - und (Neu-)Anmeldung erfolgen kann...
Viele Grüße,
M. Feiser
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Thema: GbR = (Gewerbe-)Rechtsform ? |
Feiser
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Hallo zusammen,
trotz umfangreicher Recherche in unserem Forum bin ich nicht auf eine einheitliche Meinung zur Thematik gestoßen...
Hintergrund ist die Abmeldung und damit der Austritt eines Gesellschafters aus einer bestehenden 2-Personen-GbR.
Für den Fall, dass eine GbR keine eigene gewerberechtliche Rechstform darstellt, liegt m.E. keine weitere Meldepflicht des verbliebenen Einzelgewerbetreibenden vor, da lediglich eine Meldepflicht für den ein - oder austretenden Gesellschafter besteht.
In dem Zusammenhang also folgende Fragen:
-Muss der "Übriggebliebene" tätig werden oder erfolgt eine Um-/Neuanmeldung des weiter geführten Gewerbes von Amts wegen?
-Ist der verbleibende Einzelgewerbetreibende dann ggf. von Amts wegen über die (seine) nicht mehr bestehende GbR zu informieren?
Danke im Voraus und
beste Grüße aus dem Rheinland,
M. Feiser
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Thema: Hundezucht=Gewerbe? |
Feiser
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Ein kräftiges
ins schöne Westfalenland
(meine Frau ist übrigens gebürtig in Hamm-Berge. .
...)
So muss es richtig sein, deckt sich auch mit den Meinungen im anderen thread zum Thema Hundezucht.
In diesem Sinne noch einen schönen Tag,
M. Feiser
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Thema: Hundezucht=Gewerbe? |
Feiser
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Einen schönen guten Tag aus dem sonnigen Dormagen,
wir haben Ende letzter Woche ein nettes Schreiben unseres Kreis-Veterinäramtes erhalten, wonach wir eine Hundezüchterin zur Anmeldung ihres Gewerbes auffordern sollen.
Auf meinen Hinweis, dass die Hundezucht unter die Urproduktion fällt und somit nicht anzeigepflichtig sei wurde entgegnet, dass dies bei einem Bestand von mehr als 3 Zucht-Hündinnen nicht mehr greifen würde...
Unabhängig davon, das im vorliegenden Fall eine Gewerbeanzeige aufgrund der ebenfalls ausgeübten Hundepension erfolgen muss..... liegt die Frau Doktor denn richtig?
Viele Grüße,
M. Feiser
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