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Die IHK ist der Meinung, das bei Außen- und Innenputz aufgrund der Vielfalt der verwendbaren Materialien, des Erfordernisses einer vorausgehenden detailklierten Planung und diversen Fachvorgesprächen mit den Auftraggebern die Bereitschaft zur sofortigen Leistung nicht angenommen werden. Fraglich wöre es auch wie der Antragsteller "ohne vorhergehende" Bestellung tätig werden möchte. Die schriftliche Stellungnahme der HWK steht leider noch aus. Sie haben mir aber im telefonisch mitgeteilt, dass sie auch ablehnen werden. Der Antragssteller wird anwaltlich vertreten. Von daher stehe ich im Moment auf dem Schlauch.
Viele Grüße aus Elz
Sabine Schmitt
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