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Autor Beitrag
Thema: Preisangabenverordnung bei Tankstellen
Karina Lange

Antworten: 0
Hits: 2.804
Preisangabenverordnung bei Tankstellen 30.03.2009 10:45 Forum: Stehendes Gewerbe (allgemein)


Hallo zusammen aus Monheim am Rhein,

folgende Frage stellt sich mir aus aktuellem Anlass:

Nach § 8 PAngV sind an Takstellen die Kraftstoffpreise so auszuzeichnen, dass sie für den auf der Straße heranfahrenden Kraftfahrer (Bundesautobahnen lasse ich mal außen vor) deutlich lesbar sind.

Liege ich mit meiner Annahme richtig, dass allein die Auszeichnung an dieser Preistafel die maßgebende nach PAngV ist und die Angabe des Preises an der Zapfsäule zwar nett aber zumindest nach PAngV nicht notwendig ist (andere Regelungen, die hierfür treffen könnten, lasse ich auch außen vor)?

Im vorliegenden Fall wurde mir folgende Situaition geschildert:
Vor, während und nach dem Tankvorgang war an der Preistafel mit 99,9 Ct ausgezeichnet, an der Zapfsäule mit 103,9 Ct. Das heißt, es hat auch keine kurzfristige Umstellung im Zeitraum Preistafel sehen-auf die Tankstelle fahren-Zapfsäule abnehmen gegeben.

Daher gehe ich davon aus, dass fehlerhaft ausgezeichnet wurde.

Wie ist es zu werten, dass die meisten Tankstellen franchisemäßig betrieben werden und die Preisumstellung unabhängig vom Gewerbetreibenden vor Ort zentral durch den jeweils dahinter stehenden Mineralölkonzern umgestellt werden? Nach meinem Verständnis ist der Gewerbetreibende zwar nicht verantwortlich für die Preisänderungen, muss aber für eine korrekte Auszeichnung sorgen. Wenn also zwischen Preis an der Preistafel und der Zapfsäule Unterschiede bestehen, trägt er die Verantwortung dafür, dass richtig ausgezeichnet wird, auch wenn beide Angaben durch den Mineralölkonzern gesteuert werden. Er ist schließlich der Gewerbetreibende, oder?

Oder macht es einen Unterschied, wenn auf den Zapfsäulen steht: "Der Verkauf der Kraftstoffe erfolgt ausschließlich im Namen und auf Rechung der XYZ-Mineralölkonzern"o.ä.?

Wen kann ich also belangen? Kopfkratz

Ich freue mich auf eure Antworten.

Viele Grüße
K. Lange
Thema: Tätigkeit Halten von Beteiligungen
Karina Lange

Antworten: 1
Hits: 6.194
Tätigkeit Halten von Beteiligungen 09.10.2008 14:04 Forum: Stehendes Gewerbe (allgemein)


Hallo liebe Mitstreiter,

meine Frage für heute lautet:
Ist "Erwerb, Halten und Verwaltung von Beteiligungen", wie es ja öfter mal in Handelsregisterauszügen vorkommt, eine gewerbliche Tätigkeit, die angemeldet werden muss?

Vielen Dank für die eure Hilfe
und viele Grüße aus Monheim am Rhein.

Karina
Thema: Durchsetzung der Gewerbeanmeldung
Karina Lange

Antworten: 17
Hits: 10.350
RE: Durchsetzung der Gewerbeanmeldung 16.04.2008 09:11 Forum: Stehendes Gewerbe (allgemein)


Moin Moin zurück!

Richtig, der Geschäftsführer einer Ltd. meldet seine Zweigniederlassung in Deutschland nicht an. Wohin wende ich mich für die Prüfung, ob die Firma noch im englischen HR eingetragen ist?

Angeschrieben haben wir die Ltd vertreten durch den Director. So haben wir auch alle Zwangsgelder adressiert.

Wegen der Zwangsgelder wird jetzt erstmal ein Vollstreckungsauftrag gegeben. Dann sehe ich, ob sie einbringlich sind.

Wie geht das genau mit der Beantragung der Haft? Ich bin da völlig unbeleckt?

Alle anderen Stellen haben auch keine Informationen über die Firma.

Viele Grüße
Karina Lange
Thema: Durchsetzung der Gewerbeanmeldung
Karina Lange

Antworten: 17
Hits: 10.350
Durchsetzung der Gewerbeanmeldung 26.02.2008 15:33 Forum: Stehendes Gewerbe (allgemein)


Hallo zusammen,

hier kommt meine erste Frage in diesem Forum und ich hoffe auf Hilfe.

Ich habe hier einen Gewerbetreibenden, der sich beharrlich weigert, sein Gewerbe anzumelden.

Als Hinweise auf den Gewerbebetrieb habe ich das Firmenschild am Hauseingang, seinen Internetauftritt und Äußerungen von demjenigen, die mehr als darauf schließen lassen, dass ein Gewerbe besteht (auch noch eine Limited...) . Ab einem bestimmten Zeitpunkt kam dann kein einziger Mucks mehr von ihm.

Ich habe bereits veranlasst:
Bußgeld, Ordnungsverfügung, Zwangsgeld, 2. Zwangsgeld und heute ganz frisch 3. Zwangsgeld.

Was kann ich denn noch veranlassen, damit er sich mal äußert und das Gewerbe anmeldet? Ich bekomme ja noch nicht mal eine Rückmeldung, dass das Gewerbe vielleicht gar nicht mehr betrieben wird oder so etwas in der Art. Das ist, als ob man Wand

Viele Grüße aus Monheim am Rhein.
K. Lange
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