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Autor Beitrag
Thema: reisgewerbekarte - kleinunternehmer
steffi981

Antworten: 2
Hits: 3.519
RE: reisgewerbekarte - kleinunternehmer 29.05.2007 17:37 Forum: Reisegewerbe (Titel III GewO)


@Schwarzer,

vielen Dank für Ihre Antwort. Wirklich sehr hilfreich!!

MfG
steffi
Thema: §55b GWO abs.1
steffi981

Antworten: 2
Hits: 3.285
29.05.2007 17:35 Forum: Reisegewerbe (Titel III GewO)


@Schuster,
Vielen Danke für Ihre Antwort!
Hilft mir sehr weiter!

MfG
steffi
Thema: reisgewerbekarte - kleinunternehmer
steffi981

Antworten: 2
Hits: 3.519
reisgewerbekarte - kleinunternehmer 27.05.2007 17:28 Forum: Reisegewerbe (Titel III GewO)


Hallo,

habe vor kurzem ein Gewerbe angemeldt und würde gern auch auf flohmärkte (ab und zu) verkaufen. Man sagte mir, ich bräuchte eine Reisegewerbekarte.
Ist das wirklich so?
Was ist mit dem
§ 55b GWO Abs.1 : "eine Reisegwerbekarte ist nicht erforderlich, soweit der Gewerbetreibende andere Personen im Rahmen ihres Geschäftsbetriebes aufsucht. Dies gilt auch für Handlungsreisende und andere Personen, die im Auftrag und im Namen eines Gewerbetreibenden tätig werden."
Laut einem Flohmarkt-Veranstalter ist das kein Problem mit Gewerbeschein, da er die jewl. Gebühren an die jew. Gemeinde abführt...

Weiß jemand darüber bescheid?? Freue mich über Antworten..

MFG
steffi981
(Habe die gleiche frage auch bei reisgewerbe stehen, weiß nicht genau in welchem bereich die frage gehört)
Thema: §55b GWO abs.1
steffi981

Antworten: 2
Hits: 3.285
§55b GWO abs.1 27.05.2007 17:26 Forum: Reisegewerbe (Titel III GewO)


Hallo,

habe vor kurzem ein Gewerbe angemeldt und würde gern auch auf flohmärkte (ab und zu) verkaufen. Man sagte mir, ich bräuchte eine Reisegewerbekarte.
Ist das wirklich so?
Was ist mit dem
§ 55b GWO Abs.1 : "eine Reisegwerbekarte ist nicht erforderlich, soweit der Gewerbetreibende andere Personen im Rahmen ihres Geschäftsbetriebes aufsucht. Dies gilt auch für Handlungsreisende und andere Personen, die im Auftrag und im Namen eines Gewerbetreibenden tätig werden."
Laut einem Flohmarkt-Veranstalter ist das kein Problem mit Gewerbeschein, da er die jewl. Gebühren an die jew. Gemeinde abführt...

Weiß jemand darüber bescheid?? Freue mich über Antworten..

MFG
steffi981
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