unsere besten emails
Forum-Gewerberecht
Homeseite Registrierung Kalender Mitgliederliste Datenbank Teammitglieder Suche
Stichwortverzeichnis Suche Häufig gestellte Fragen Zur Startseite



Forum-Gewerberecht » Suche » Suchergebnis » Hallo Gast [Anmelden|Registrieren]
Zeige Beiträge 1 bis 4 von 4 Treffern
Autor Beitrag
Thema: Gebührenbefreiung bei Gewerbeauskünften
Lautrer

Antworten: 4
Hits: 7.236
Gebührenbefreiung bei Gewerbeauskünften 15.10.2007 08:59 Forum: Stehendes Gewerbe (allgemein)


Morgen aus der Westpfalz!


Seit ich beim Gewerbeamt beschäftigt bin, erheben wir Gebühren für Auskünfte aus dem Gewerberegister für die GEZ bzw. den Südwestrundfunkt, die auch immer schön bezahlt werden.
Da es auf den Anfragen kein Hinweis auf eine Gebührenbefreiung gibt und "das schon immer so gemacht wird", erheben wir hier eben die Gebühr, bei Berufsgenossenschaften, anderen Behörden usw. nicht.

Nun hab ich mir mal das Landesgebührengesetz, den Staatsvertrag über die Regelung des Rundfunkgebührenwesens und so einiges anderes noch angesehen und mein, da es sich um öffentlich-rechtliche Anstalten des Landes bzw. Bundes handelt, dass hier eine Gebührenbefreiung vorliegt, bin aber nicht sicher.

Wie wird es denn in anderen Kommunen gehandhabt?
Thema: DJ - Gewerbetreibender oder Freiberufler?
Lautrer

Antworten: 17
Hits: 42.908
DJ - Gewerbetreibender oder Freiberufler? 12.06.2007 08:24 Forum: Stehendes Gewerbe (allgemein)


Guten Morgen aus der Westpfalz!

Gestern bekam ich netten Besuch von einem Bürger, der seit gut vier Jahren "DJ" als Gewerbe bei uns gemeldet hat.
Verärgert über die Pflichtmitgliedschaft bei der IHK samt daraus resultierender Beiträge ("...ohne einen Nutzen davon zu haben"), hat er bzw. sein Steuerberater mit der IHK Gespräche aufgenommen und nun ein Schreiben erhalten, dass er gar kein Gewerbe hätte anmelden müssen und somit auch keine vier Jahre Beiträge zahlen müssen. Das Finanzamt hätte ihm das auch bestätigt.
Nachdem ich mir dann gut zehn Minuten seine Ausführungen anhören musste, zog ich einen Schlussstrich und erklärte dem Bürger, dass Finanzamt und wir als Gewerbeamt andere Ansätze zur Beurteilung zu Grunde zögen, letztenendes aber das zählt was die GewO sagt.
Ich erklärte Ihm den Unterschied zwischen Gewerbe und Freien Berufen, hier insb. die der freien künstlerischen Tätigkeit höherer Art und des Kunstbegriffs nach dem Beschluss des BVerfG vom 24.02.1971, wonach das Wesentliche...
"...die freie schöpferische Gestaltung, in der Eindrücke, Erfahrungen, Erlebnisse des Künstlers durch das Medium einer bestimmten Formensprache unmittelbar zum Ausdruck gebracht werden. Alle künstlerische Tätigkeit ist ein Ineinander von bewussten und unbewussten Vorgänge, die rational nicht aufzulösen sind. Beim künstlerischen Schaffen wirken Intuition, Fantasie und Kunstverständnis zusammen..." es ist "...unmittelbarster Ausdruck der individuellen Persönlichkeit des Künstlers."
"Ja toll, trifft doch auf micht zu!", sagte er dann nur. Naja, nach langem Hin und Her und durch das Versteifen auf den Schrieb der IHK will er nun schriftlich die Begründung samt Paragraphen usw., warum DJ ein Gewerbe und kein freier Beruf ist.
Ich meine, ein DJ mischt Platten von Künstlern zusammen, kombiniet, mischt und verändert diese durch elektronische u. a. Effekte, moderiert etwas und das wars. Bestimmt kein Ausdruck tiefster persönlicher Empfindungen, oder doch?
Obwohl ich mir ziemlich Sicher bin, dass wir Recht haben, bin ich doch ein wenig verunsichert und würde gerne wissen was meine Kollegen hier so denken.

Trotz drückender Schwüle und wahrscheinlich vollen Schreibtischen würde ich mich über Eure Ansichten, Meinungen oder Erfahrungen freuen.

Ein Dank aus K´lautern und schönen Tag noch
Thema: Erbringung von Inkassoleistungen
Lautrer

Antworten: 5
Hits: 2.117
30.05.2007 10:19 Forum: Stehendes Gewerbe (allgemein)


Morsche aus der Westpfalz!

Fallen Inkassobüros nicht auch unter § 38 S1 Nr. 2 GewO, Auskunftserteilung über Vermögensverhältnisse und pers. Angelegenheiten?
Thema: Sprachschule - zum 2.
Lautrer

Antworten: 5
Hits: 5.503
30.05.2007 10:07 Forum: Stehendes Gewerbe (allgemein)


Moin moin aus Kaiserslautern!

Sprachschule als Tätigkeit höherer Art? Na ich weiß nicht. Also wir melden die grundsätzlich an....
Aber unabhängig davon ist die kommerzielle Erteilung von Nachhilfe Gewerbe (Urteile des VG Aachen und OVG Münster sowie des BVerwG v. 01.07.1987).
Begründung: Die Tätigkeit ist mehr als bloße Beaufsichtigung aber weniger als Schulunterricht, nämlich Überwachung und Hilfestellung für kleine Schülergruppen. Da dies eine andere Leistung als die Lehrtätigkeit an einer Schule sei, könne auch nicht die gleiche Ausbildung wie für einen Lehrer verlangt werden.
Hierzu wären auch Schüler höherer Jahrgangsstufen oder Studenten der entsprechenen Fächer in der Lage.

Also selbst wenn die reine Sprachschule strittig ist, die Nachhilfe muss angemeldet werden. Und wenn das bis heute nicht geschehen ist, wäre es sogar eine vorsätzlicher Verstoß gegen die GewO, der entsprechend mit einem Ordnungswidrigkeitsverfahren geahndet werden kann.
Zeige Beiträge 1 bis 4 von 4 Treffern

Views heute: 263.867 | Views gestern: 422.934 | Views gesamt: 891.292.836


Solon Buch-Service GmbH
Highslide JS fürs WBB von Ninn (V2.1.1)


Impressum

radiosunlight.de
CT Security System Pre 6.0.1: © 2006-2007 Frank John

Forensoftware: Burning Board 2.3.6 pl2, entwickelt von WoltLab GmbH
DB: 0.001s | DB-Abfragen: 46 | Gesamt: 0.062s | PHP: 98.39% | SQL: 1.61%