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Thema: Ankauf von Edelmetallen im RG??? |
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Frage:
Ankauf von Edelmetallen ist im Reisegewerbe ja verboten. Wie sieht es aber mit folgender Fallkonstellation aus? Hat da jemand eine Idee??
Also: Gewerbetreibender X hat hier ein stehendes Gewerbe angezeigt mit dem Gewerbegegenstand "Ankauf von Edelmetallen". So weit so gut.
Wenn X von Kunde Y Edelmetalle ankauft, verwendet er vorgefertigte Verträge einer GmbH, die hier kein stehendes Gewerbe angezeigt hat - der Hauptsitz liegt in einem anderen Bundesland.
Nach Auskunft dieser GmbH "benutzt" die GmbH im ganzen Bundesgebiet Gewerbetreibende mit stehendem Gewerbe, die quasi als eine Art Handelsvertreter für diese GmbH fungieren.
Unserer Auffassung nach ist dies unzulässig, da die Edelmetallankäufe für diese GmbH getätigt werden, nicht im Namen der jeweils angemeldeten Gewerbetreibenden.
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Thema: Insolvenzverfahren und Gewerbeuntersagung |
wi22
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Ich hab' da mal eine Frage...
Eine Kollegin schilderte mir folgenden Fall und fragt nach euren Ideen:
Bei einem Gewerbetreibenden mit Steuer- und sonstigen Rückständen ist ein Insolvenzverfahren anhängig. Aufgrund des Insolvenzverfahrens konnte kein Untersagungsverfahren nach § 35 GewO durchgeführt werden.
Nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens meldet der Insolvenzverwalter die gewerbliche Tätigkeit hier nach § 14 GewO ab.
Am nächsten Tag (!!!) meldet der (nun ehemalige) Gewerbetreibende erneut ein Gewerbe mit exakt demselben Gewerbegegenstand hier wieder an.
Frage: Sind aufgrund des "Neubeginns" die Vorschriften aus § 35 GewO wieder anwendbar, d.h. kann nun ein Untersagungsverfahren begonnen werden? Und: Sind die negativen Tatsachen, die bis zur Insolvenz des "alten" Gewerbes aufgetreten sind für dieses Verfahren zu verwenden?
!!!!!
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Thema: Jahrelang Negativerklärungen nach § 16 MabV akzeptieren? |
wi22
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Hallo aus Berlin!
Es gibt zahlreiche Gewerbetreibende, die mit Tätigkeiten nach § 34c GewO hier im Gewerbeamt registriert sind - neben der nicht mehr prüfungspflichtigen Immobilienmaklerei haben diese auch noch prüfungspflichtige Tätigkeiten (Anlagenvermittler, Baubetreuer...) hier angezeigt.
Viele dieser Gewerbetreibenden reichen seit Jahren hier selbstgefertigte "Negativerklärungen" ein.
Meine Frage: Akzeptiert ihr vom Gewerbetreibenden selbst erstellte Negativerklärungen über Jahre hinaus, oder fordert ihr irgendwann eine Gewerbeummeldung (Abmeldung prüfungspflichtiger Tätigkeiten) oder Negativerklärungen,die vom Wirtschaftsprüfer erstellt sein sollen?
Bei einigen dieser Gewerbetreibenden liegt der Verdacht sehr nahe, dass diese Negativerklärungen "nicht so ganz" der Realität entsprechen....
Danke für eure Ideen!
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