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Guten Morgen,
aus aktuellem Anlass bitte ich einmal kurz um Meinungen zum § 60c Abs. 2 GewO. Nach hiesiger Ansicht kann ein Prinzipal zwar seine Beschäftigten mit einer Kopie seiner RGK für den Verkauf seiner Waren ausstatten, dieses funktioniert jedoch nicht bei Subunternehmen, die seine Waren verkaufen. Auch nicht, wenn diese Waren in seinem Namen und auf seine Rechnung verkauft werden.
Wie sieht das Forum die Sachlage?
VG Frank Schlerkmann
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