unsere besten emails
Forum-Gewerberecht
Homeseite Registrierung Kalender Mitgliederliste Datenbank Teammitglieder Suche
Stichwortverzeichnis Suche Häufig gestellte Fragen Zur Startseite



Forum-Gewerberecht » Suche » Suchergebnis » Hallo Gast [Anmelden|Registrieren]
Zeige Beiträge 1 bis 3 von 3 Treffern
Autor Beitrag
Thema: Gewerbeummeldung nach Löschung einer GmbH
Grit Schipke

Antworten: 0
Hits: 77.132
Gewerbeummeldung nach Löschung einer GmbH 16.10.2020 11:12 Forum: Stehendes Gewerbe (allgemein)


Hallo in die Runde,

hier wurde bekannt, dass die noch angemeldete GmbH X im Jahr 2017 aufgrund einer Verschmelzung auf die GmbH Y aus dem Handelsregister gelöscht wurde.

Nun möchte der GF der übernehmenden GmbH Y rückwirkend für das Jahr 2015 eine Gewerbeummeldung (aufgrund einer damaligen Änderung der Tätigkeit) und dann auch die Gewerbeabmeldung für die GmbH X erstatten.

Mit der Gewerbeabmeldung habe ich kein Problem, da dies ja auch von Amts wegen erfolgen könnte. Eine rückwirkende Gewerbeummeldung für das Jahr 2015 vorzunehmen, halte ich jedoch für ausgeschlossen, da der Rechtsnachfolger die Gesellschaft erst im Jahr 2017 übernommen hat und die Gesellschaft X seitdem auch "gestorben ist " (mal abgesehen von der großen Zeitspanne zwischen Tätigkeitsänderung und erfolgter Ummeldung).

Seht ihr das genauso?

Vielen Dank für Antworten und ein schönes Wochenende.
Thema: Verwaltungsgebühr oHG
Grit Schipke

Antworten: 1
Hits: 86.179
07.08.2020 11:15 Forum: Stehendes Gewerbe (allgemein)


Hallo,

ich halte das genauso. Jeder Gesellschafter zahlt die Gebühr eines Einzelgewerbetreibenden (hier im Land Brandenburg ebenfalls 26,00 €).

Schönes Wochenende
Thema: Gewerbeuntersagung zum xxxx
Grit Schipke

Antworten: 1
Hits: 1.750
Gewerbeuntersagung zum xxxx 28.01.2008 14:27 Forum: Stehendes Gewerbe (allgemein)


Hallo werte Kollegen,

Ich habe ein Problem und würde gern ein paar Meinungen hören.

Ein GU-Verfahren wurde wegen erheblichen Steuerrückständen eröffnet. Daraufhin erscheint der Gewerbetreibende und erklärt, dass er sein Gewerbe bereits seit Anfang 2006 nicht mehr ausüben würde. Dies würde auch mit der Rückstandsaufstellung des Finanzamtes übereinstimmen, das die Umsatzsteuer für das Jahr 2006 von Amts wegen auf 0,00 € festgesetzt hat. Da nur untersagt werden darf wenn zum Zeitpunkt der Verfahrenseinleitung das Gewerbe auch ausgeübt wurde war ich eigentlich geneigt das Verfahren einzustellen.
Nun ist aber bekannt, dass der Betreffende etwa seit der Aufgabe seines Einzelgewerbes als halbtags angestellter Prokurist einer GmbH arbeitet deren Geschäftsführerin seine 20jährige Tochter ist. Die GmbH wurde etwa zeitgleich mit Aufgabe des Einzelgewerbes ins Handelsregister eingetragen und übt nahezu die gleichen Tätigkeiten aus.
Ich habe nun meine Zweifel ob ich das Verfahren fortsetzen sollte. Bei Verfahrenseinleitung bestand das Einzelgewerbe offentsichtlich nicht mehr aber die Fortführungsabsicht ist meiner Meinung doch zu erkennen wenn auch mutmaßlich ein Strohmann vorgeschoben wurde und deshalb zu befürchten ist, dass er erheblichen Einfluss auf die Geschäftsführung nehmen wird. Die GmbH hat ihren Sitz allerdings nicht in unserem Zuständigkeitsbezirk. Kann ich das Verfahren fortführen oder ist es abzugeben?

Danke schon vorab.
Zeige Beiträge 1 bis 3 von 3 Treffern

Views heute: 132.303 | Views gestern: 384.707 | Views gesamt: 887.614.957


Solon Buch-Service GmbH
Highslide JS fürs WBB von Ninn (V2.1.1)


Impressum

radiosunlight.de
CT Security System Pre 6.0.1: © 2006-2007 Frank John

Forensoftware: Burning Board 2.3.6 pl2, entwickelt von WoltLab GmbH
DB: 0.001s | DB-Abfragen: 46 | Gesamt: 0.052s | PHP: 98.08% | SQL: 1.92%