Thema: Alkoholausschank in Imbissbuden |
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aus Spenge,
bisher war ich immer nur stille Leserin dieses Forums, heute habe ich allerdings ne Kleinigkeit auf dem Herzen
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Bin in unseren alten Akten auf das Thema Alkoholausschank in Imbissstuben gestoßen, in manchen haben wir dirket in der Konzession die Einschränkung gemacht, dass nur alkoholfreie Getränke ausgeschenkt werden dürfen, bei anderen (meiner Meinung nach gleichwertigen) Imbissbuden gibts keinerlei Einschrenkungen!
Nun möchte jemand eine Imbissbude wiedereröffnen, in der dem Vorbesitzer untersagt war, Alkohol auszuschenken, eine Ecke weiter steht eine Imbissbude, in der Alkohol ausgeschenkt wird, der Antragsteller plant, Bier auszuschenken (in Flaschen)!
Leider habe ich im Bezug auf Gaststättenrecht noch nicht allzu viel Erfahrung gemacht (bin erst seit diesem Jahr in dem Gebiet aktiv) und hoffe daher, dass mir hier weitergeholfen werden kann, nun meine Frage:
Auf welcher Grundlage werden Einschränkungen in Bezug auf Alkoholausschank gemacht? Wie läuft das bei Ihnen?
Liebe Grüße aus Spenge,
Caro Tödtmann
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Thema: Widerruf vor Änderung |
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aus Spenge,
ich sehe das so, dass in jedem Fall der Kreis nach § 35 GewO tätig werden muss, denn auch wenn die Konzession widerrufen worden ist, könnte die Betreiberin dann erlaubnisfrei weiter betreiben, nur ein Gewerbeuntersagungsverfahren könnte meiner Meinung nach die Ausübung des Gewerbes untersagen.
Bin allerdings gespannt, ob es noch andere Meinungen zu dem Thema gibt, ich habe nämlich auch gestern das Finanzamt an den Kreis zwecks Gewerbeuntersagungsverfahren verwiesen, da es um Widerruf einer Konzession geht bei einem Imbiss ohne Alkoholausschank!
Liebe Grüße aus Spenge,
Caro Tödtmann
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