Forum-Gewerberecht

» Peter Eibas Situationsanalyse «

Das kann man mittlerweile im Internet-Auftritt der PTB nachlesen:

Muss die PTB dafür sorgen, dass alle Aufsteller die gleichen Kauf-, Miet- oder Leasingangebote bekommen?

Die PTB hat dafür zu sorgen, dass die zugelassenen Bauarten mit allen enthaltenen Spielangeboten den zum Zwecke des Spielerschutzes erlassenen gesetzlichen Anforderungen genügen. Welche Bauarten die Hersteller mit welchen sichtbaren bzw. benutzbaren (Teil-) Angeboten von Spielen den Aufstellern anbieten, ist kein Aspekt des Spielerschutzes. Er ist nicht in der Spielverordnung geregelt und gehört nicht zum Aufgabenbereich der PTB.

Grüße



Gepostet am 13.02.2016 um 11:13 von:
Benutzer: gmg
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=99991#post99991


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