Forum-Gewerberecht

» Gemeinnütziger Verein mit Erlaubnis nach dem GastG «

Hallo zusammen,

ich bin nicht nur Gewerberechtler, sondern auch Vorsitzender eines Schützenvereins, der gemeinnützig ist, andererseits aber mit Gewerbemeldung und Konzession nach alten Recht eine Gaststätte betreibt.

Das geht so: Im Bereich "wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb Gaststätte" sind wir zweifelsohne gewerblich unterwegs. Deswegen geben wir dafür auch eine Umsatzsteuererklärung ab. Das gefährdet auch die Gemeinnützigkeit im idellen Teil des Vereins nicht. Ob dabei allerdings auch Umsatz- u. Gewinngrenzen zu beachten sind, weiß ich gar nicht. Da wird aber auf'm Dorf zu Hause sind und auch nur - je nach Definition zwei bis vier Veranstaltungen mit etwas mehr Außenwirkung im Jahr haben, halten sich die Umsätze ohnehin in überschaubaren Grenzen.



Gepostet am 10.02.2016 um 10:50 von:
Benutzer: Civil Servant
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