Forum-Gewerberecht

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Und noch etwas speziell für das  GastG    Prost   - Gewerbe:

Gewerbsmäßig ist ein Gaststättenbetrieb, wenn er auf die Erzielung eines unmittelbaren oder mittelbaren wirtschaftlichen Vorteils gerichtet ist, wobei erforderlich und genügend ist, dass dieser Vorteil erstrebt wird, also unerheblich ist, als die Gewinnerzielungsabsicht tatsächlich zum Ziel führt.
Liegen die Preise auf dem mittleren bis gehobenen Niveau einer örtlichen Gaststätte, so hat der Betreiber die eigenen Aufwendungen so hoch veranschlagt, dass der Betrieb für ihn von wirtschaftlichem Vorteil ist.
(VGH München, Beschl. v. 17.09.1979, Az.: 22.CE - 744/79)



Gepostet am 09.02.2016 um 15:53 von:
Benutzer: Thomas Mischner
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