Forum-Gewerberecht

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[quote][i]Original von claysch[/i]
Vielleicht hat jemand eine gerichtsfeste Definition.
[/quote]

Bitteschön:
„Für das Merkmal der Gewinnerzielung kommt es auf die Absicht an, einen unmittelbaren oder mittelbaren wirtschaftlichen Vorteil zu erwirtschaften, der zu einem Überschuss über die betrieblichen Kosten der Tätigkeit führt.“ (BVerwG, Urt. v. 27.02.2013, Az.: 8 C 8/12 - GewArch 2013, S. 305-308).



Gepostet am 09.02.2016 um 15:47 von:
Benutzer: Thomas Mischner
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=99886#post99886


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