Forum-Gewerberecht

» Gemeinnütziger Verein mit Erlaubnis nach dem GastG «

Ich glaube da würde ich das Wörtchen ABSICHT hervorheben... Der tatsächliche Gewinn ist natürlich nicht aussagekräftig, dann müsste wahrscheinlich die Hälfte nicht anmelden  Applaus  

Wenn aber jemand von vorneherein sagt, Kosten 1,25 Euro, VK-Preis: 1,25 Euro, ist das für mich keine Gewinnerzielungsabsicht.

Ist aber auch nur meine Meinung, klingt für mich logisch.. Aber was heißt das schon im Bezug auf Gesetze  großes Grinsen  

Urteile o.ä. habe ich nicht.



Gepostet am 09.02.2016 um 15:41 von:
Benutzer: BernshausenL
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=99885#post99885


Beitrags-Print by Breuer76