Forum-Gewerberecht

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Hallo,
bei der Gewinnerzielungsabsicht gibt es verschiedene Ansichten. Die einen sehen diese erst, wenn alle Kosten gedeckt werden und darüber hinaus noch etwas erwirtschaftet wird. Ich sehe die Gewinnerzielungsabsicht schon ab dem Zeitpunkt, in dem die Absicht besteht, entstandene Kosten zu decken. Ansonsten müsste die Gewerbeanmeldung ja erst erfolgen, wenn der erste € oberhalb der Kosten erwirtschaftet wurde.
Vielleicht hat jemand eine gerichtsfeste Definition.

Gruß
claysch



Gepostet am 09.02.2016 um 15:19 von:
Benutzer: claysch
Der Original-Beitrag :
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