Forum-Gewerberecht

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Wenn nur die Kosten gedeckt werden sollen kann man doch nicht von Gewinnerzielungsabsicht sprechen?

Die liegt ja gerade erst dann vor, wenn die Kosten nicht nur gedeckt werden sollen, sondern darüber hinaus Einnahmen erzielt werden sollen...

Grüße



Gepostet am 09.02.2016 um 13:51 von:
Benutzer: BernshausenL
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=99882#post99882


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