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Hallo aus Helmstedt,

so wie ich die Sache sehe, sind die Empfängerbehörden in der Pflicht, eigene Möglichkeiten des Empfanges der elektronischen Anzeigen zu schaffen, denn es ist immer nur die Rede davon, dass ....die zuständige Behörde ....übermittelt.

Nicht aber ist irgendwo heraus zu lesen, dass sich eine Empfängerbehörde bei einer andereren Empfängerbehörde bedient. Das würde ja auch dem Zweck der
Vereinheitlichung von Übermittlung und Empfang widersprechen.

Von daher ist für die Behörden, die noch nicht über XGewerbeanzeige empfangen, noch bis Ende 2016 die Möglichkeit des Papierempfanges gegeben, danach aber ist die elektronische Übermittlung das Maß aller Dinge.

Mit Grüßen aus Helmstedt



Gepostet am 08.02.2016 um 09:07 von:
Benutzer: Delius
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