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» Verschmelzung einer GmbH (konkreter Fall) «

Servus,

nähergehende Diskussionen würde ich lieber im internen Bereich verhackstücken. (siehe interner Bereich unter Suchbegriff Verschmelzung, zweiter Eintrag)
Grundsätzlich jedoch benötigt die neue GmbH eine neue Erlaubnis. Die Verschmelzung erfasst nämlich nicht die Gewerbeerlaubnis. Ich sehe hier ferner, dass die bitterböse Version eigentlich die richtige wäre.

Gruß



Gepostet am 28.01.2016 um 10:42 von:
Benutzer: sme40
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=99740#post99740


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