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Gaststättenkonzessionen gibt's nicht mehr und Baugenehmigungen erlöschen nach drei Jahren, wenn mit der Baumaßnahme nicht begonnen wurde. Dafür gibt es die sogenannte Baubeginnsanzeige.

VG J. Simon



Gepostet am 21.01.2016 um 14:45 von:
Benutzer: J. Simon
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