Forum-Gewerberecht
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In Hessen ist für den Betrieb einer Gaststätte gewerberechtlich keine Erlaubnis notwendig, sie ist (bei Alkoholausschank sechs Wochen vor Eröffnung) bei der Gewerbebehörde anzuzeigen.
Baurechtliches ist keine Frage des Gewerberechts.
[QUOTE]hab jetzt mal im internet geschaut da steht folgendes: [/QUOTE]
Ja, im Internet steht vieles.
Gepostet am 21.01.2016 um 12:11 von:
Benutzer: LKKS
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=99635#post99635
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