Forum-Gewerberecht

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In Hessen ist für den Betrieb einer Gaststätte gewerberechtlich keine Erlaubnis notwendig, sie ist (bei Alkoholausschank sechs Wochen vor Eröffnung) bei der Gewerbebehörde anzuzeigen.


Baurechtliches ist keine Frage des Gewerberechts.


[QUOTE]hab jetzt mal im internet geschaut da steht folgendes: [/QUOTE]

Ja, im Internet steht vieles.



Gepostet am 21.01.2016 um 12:11 von:
Benutzer: LKKS
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=99635#post99635


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