Forum-Gewerberecht

» Baugenehmigung gaststätte «

hallo gemeinsam , es geht um eine leere gaststätte, der mieter hat noch keine gewerbe angemeldet weil er knapp seit einem jahr umbaut. mir wurde gesagt wenn die gewerbe 1 jahr unterbrochen wäre würde die baugenehmigung erlöschen kann das sein?

hab heute mit der bauamt geredet die meinten auch wenn der laden ein jahr leer stehen würde könnte es sein das die gaststätte die baurechtliche genehmigung verliert.

hab jetzt mal im internet geschaut da steht folgendes:

Baugenehmigungen und Teilbaugenehmigungen erlöschen, wenn innerhalb von drei Jahren nach Erteilung der Genehmigung nicht mit der Ausführung des Bauvorhabens begonnen [COLOR=red]oder die Bauausführung ein Jahr unterbrochen ist.[/COLOR] Ein erteilter Bauvorbescheid gilt ebenfalls drei Jahre. Rechtzeitig vor Ablauf sollte ein formloser Antrag auf Fristverlängerung gestellt werden.



Gepostet am 21.01.2016 um 12:00 von:
Benutzer: YS3838
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