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Hallo zusammen,

ich glaube, ich habe im Moment ein Brett vorm Kopf.

Dürfen neben Geldspielgeräten auch Unterhaltungsgeräte (ohne Gewinn in Geld oder Waren) in Gaststätten aufgestellt werden?

VG



Gepostet am 21.01.2016 um 11:52 von:
Benutzer: we587
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