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 Moin   aus Rheinhessen,
wie die Kollegin Runge schon ausgeführt hat, sofern sich an den meldepflichtigen Tatbeständen der GmbH (vorm UG) nichts geändert hat, sich also weder die Tätigkeit noch die Betriebsanschrift veränderte, braucht es keine Gewerbeanzeige. Allerdings würde ich das im Rahmen einer "freiwilligen Gewerbeummeldung" im Gewerbeprogramm ändern, damit es nachvollziehbar bleibt.



Gepostet am 21.01.2016 um 09:07 von:
Benutzer: Rheinhesse
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