Forum-Gewerberecht

» Stellplatzsatzung «

Hallo,

Ihre Frage kann hier leider nicht beantwortet werden, da es sich hier um eine Baurechtliche und nicht um eine Frage aus dem Zuständigkeitsbereich der Gewerbeordnung handelt.
Gewerberechtlich gibt es keine Vorschriften, die eine bestrimmte Anzahl von Kundenparkplätzen vorschreiben.
Mit dieser Frage sollten Sie sich eher an die für Sie zuständige Bauverwaltung / Bautechnisches Rathaus / Bauordnungsamt wenden.



Gepostet am 12.01.2016 um 14:53 von:
Benutzer: Thomas Lehmann
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=99521#post99521


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