Forum-Gewerberecht

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In Hessen muß zwingend eine baurechtliche Genehmigung für die Außennutzung eingeholt werden, da das Gaststättenrecht hier nur noch eine personenbezogene Erlaubnis vorsieht. Hierbei sind insbesondere die Lärmschutzwerte der TA Lärm interessant.

Eine objektbezogene Erlaubnis nach gaststättenrechtlichen Vorschriften sieht das hessische Recht nicht mehr vor.



Gepostet am 12.01.2016 um 07:56 von:
Benutzer: LKKS
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