Forum-Gewerberecht

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 Moin   aus Hückeswagen!

Hier sollte mit der Baubehörde Rücksprache genommen werden. Wenn die Terrasse bisher privat genutzt wurde und nun gewerblich für eine Gaststätte genutzt werden soll, kommt hier m.E. eine baurechtliche Nutzungsänderung mit entsprechenden immissionsschutzrechtlichen Auflagen in Betracht. Aber das ist, wie gesagt, eine baurechtliche Genehmigung in Betracht. Erst wenn diese vorliegt, nehmen wir eine Außenwirtschaftsfläche mit in die Konzession (Gaststättenerlaubnis) auf.

Eine schöne Restwoche wünscht
Roland Kissau



Gepostet am 12.01.2016 um 07:20 von:
Benutzer: Roland Kissau
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=99499#post99499


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