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hallo , wie ist es bei den häuser, gewerbe flächen die schon vor 30 jahren gebaut worden sind und die keine parkplätze haben , kann die stadt parkplätze verlangen? oder kommt sowas in frage nur bei nutzungsänderung etc?

bei einzelhandel oder gaststätten muss es ja stellplätze geben, und wie ist es wenn die keins haben aber die es seit 30 jahren schon gibt? also zählt die stellplatzverordnung nicht bei ältere genehmigungen oder wie ?



Gepostet am 11.01.2016 um 23:37 von:
Benutzer: YS3838
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