Forum-Gewerberecht

» Zweigniederlassung Deutschland mit Hauptniederlassung im Ausland? «

Neuer Fall:

Ein Ägypter lässt über einen Beauftragten ein Gewerbe hier anmelden. Der Ägypter bleibt überwiegend in Nordarfrika und in Deutschland werden auch nur Waren z.B. gebrauchte Kfz angekauft.

Zuerst hatte ich Zweifel, ob überhaupt ein Gewerbe vorliegt, weil in Deutschland nur der Ankauf erfolgt. Der klassische Gewerbebegriff unterstellt aber, dass Waren oder Dienstleistungen angeboten werden. Gerade dass soll in Deutschland aber nicht erfolgen.

Für das Vorliegen eines Gewerbs streitet, dass die ägyptische(n) und die deutsche Betriebsstätte(n) nicht getrennt zu sehen sind.

Schlüssiger erscheint mir die Anmeldung einer unselbständige Zweigstelle.

Gibt es andere Meinungen?



Gepostet am 06.01.2016 um 14:53 von:
Benutzer: Civil Servant
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