Forum-Gewerberecht

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Hallo,
ich habe auch das erste Mal ein Problemfall in der Richtung Strohmannverhältnis und Beschäftigungsverbot.

Eine Nachbarstadt hat mir mitgeteilt, dass ein ehemaliger Gaststättenbetreiber (G) von dort angekündigt hat, hier eine Gaststätte zu übernehmen.

Am 23.12.15 sprach G zusammen mit D bei einem Kollegen vor. D gab einen halben Antrag zur Erteilung einer Gaststättenerlaubnis für die Gaststätte sowie eine Bescheinigung des Finanzamtes (dort wird D nicht geführt), eine Passkopie und eine Kopie des Pachtvertrages (Pächter sind D und die Frau des G) ab.
Das Gespräch mit dem Kollegen führte G. D saß lediglich dabei.

In einem Zeitungsartikel der Lokalzeitung von gestern kündigt G auch die Übernahme der hiesigen Gaststätte zum 09.01.16 an.

Heute Morgen telefonierte ich mit der Kollegin aus der Nachbarstadt. Sie erzählte mir, dass D ein ehemaliger Kellner des G ist. Hätte G die Gaststätte in der Nachbarstadt nicht abgemeldet, wäre ihm dort die Erlaubnis aufgrund von Steuerschulden entzogen worden. Sie geht ebenfalls davon aus, das D lediglich als Strohmann für G vorgeschoben ist.

Meine Frage ist: Wie gehe ich jetzt am besten damit um? Kann ich Antrag (wenn er mal vollständig eingeht) ablehnen oder ein Beschäftigungsverbot gegen G verhängen? Hat da jemand ein Muster für mich?

Viele Grüße aus dem schönen Werne



Gepostet am 05.01.2016 um 10:48 von:
Benutzer: Anny
Der Original-Beitrag :
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