Forum-Gewerberecht

» Erweiterte Gewerbeauskunft ohne Namensnennung des Inhabers zulässig? «

Hallo VG-E,

also in den Fällen in denen vom RA keine Angabe zu den Gründen gemacht wird (Forderung, Titel, Klageverfahren o.ä.), schreibe ich diese an und bitte um Mitteilung eines Grundes für die Erteilung der Auskunft.

Wenn dann bspw. "Gerichtsverfahren" angegeben wird, kann die Auskunft ruhigen Gewissens erteilt werden    

Gruß aus dem Siegerland

PS: und in der Auskunft darf dann natürlich auch der volle Name und die Privatadresse (die ja bei Einzelunternehmen meistens mit der Betriebsanschrift identisch ist) angegeben werden.



Gepostet am 04.01.2016 um 10:42 von:
Benutzer: BernshausenL
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=99442#post99442


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