Forum-Gewerberecht

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    Ich mal wieder...    

Im Rahmen der Rückmeldungen auf die Infoschreiben §34c Darlehensvermittlung zu § 34f GewO hat mir gerade eine Gewerbetreibende mitgeteilt, dass diese Änderung für sie irrelevant wäre, da sie sich mit dem §34f "unter dem Haftungsdach der MLP FDL AG" befindet, sie eine 34f Erlaubnis also nicht separat beantragen müsste....

Hä?  Kopfkratz  

Das habe ich aber noch nie gehört. Kennt das wer?

Ich habe jetzt mal genauer nachgefragt, denn meines Wissens gibts doch nur 2 Alternativen:

Entweder sie ist beratend und vermittelnd tätig = Erlaubnis
oder halt nicht = keine Erlaubnis notwendig

??? Ob der Dachverband 34f Leistungen vermitteln darf /tut ist mir doch egal?

Im Rahmen dessen erwähnte auch letztens ein Gewerbetreibender, dass dann jemand anderes mit 34f diese Vermittlungen "abzeichnen" würde.


Ohne jetzt groß in der Materie drin zu stecken kommt da bei mir der Verdacht, dass da anscheinend schon genügend "Alternativen" gefunden wurden, um die Erlaubnispflicht wieder zu umgehen?



Gepostet am 21.12.2015 um 13:50 von:
Benutzer: Roesje
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