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» Sicherheitsbeauftragter im Fußballstadion - freier Beruf oder Gewerbe «

Hallo ins Forenland,

bei mir sprach soeben der neue Sicherheitsbeauftragte eines Fußball-Drittligisten unserer Region vor.

Er wollte sich erkundigen, ob seine Tätigkeit für den Verein, der ihn als Honorarkraft (Einsatz ca. 4 * 1/2 Tag im Monat) angeheuert hat, der gewerblichen Anzeigepflicht unterliegt.
Während unseres Gespräches teilte er mir folgende Aufgaben mit, die ihm in seiner Funktion als Sicherheitsbeauftragter übertragen wurden:
1. Moderation / Leitung der Sicherheitsberatungen
2. Spielbeobachtung
3. Mängelanzeigen (z.B. Löcher im Zaun).

Als ich anfangs lediglich mit dem Wort "Sicherheitsbeauftragter" konfrontiert war, dachte ich spontan an Bewachertätigkeiten. Diesen Gedanken verwarf ich allerdings im Verlaufe des Gespräches, da die beschriebenen Tätigkeiten nichts mit der Bewachung von Leben oder Eigentum fremder Personen zu tun haben.

Nun befinde ich mich im Zwiespalt - gewerbliche Tätigkeit oder freier Beruf?!

Vielleicht gibt es ja ein paar Denkanstöße aus dem Forenland?

 Danke  



Gepostet am 17.12.2015 um 13:54 von:
Benutzer: Birgit Lehmann
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=99344#post99344


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