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» OHG wird zur Einzelfirma; welche Gewerbe-Anzeigen? «

Hallo aus Bad Fallingbostel,

da die OHG keine eigene Rechtspersönlichkeit hat, ist jeder Gesellschafter als Einzelgewerbetreibender zu sehen und hat dies auch so anzuzeigen. Der Hinweis auf das Bestehen einer OHG hat einen rein informatorischen Charakter.

Derjenige, der ausscheidet, muss also abmelden. Der verbleibende macht nichts. Und wenn nach dem Ausscheiden die OHG nicht mehr existiert, sollte ein entsprechender (interner) Hinweis in das Gewerberegister aufgenommen werden.

Regina Runge



Gepostet am 15.12.2015 um 12:57 von:
Benutzer: Runge
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