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» Beschäftigungsverbot «

Leider kein Muster, aber vielleicht ein Hinweis:

Das Beschäftigungsverbot sollte zielführend sein. Ist der Widerruf Schulden geschuldet, sollte man die Person von der Buchhaltung und allen betriebswirtschaftlichen Aufgaben fernhalten.

War der Unzuverlässige ein Schläger, käme das Aufenthaltsverbot zum Tragen.

In solchen Fällen würde ich in jedem Fall das Gespräch mit den Nachfolgern suchen. Nicht jeder ist nämlich bereit, seine Existenz aufs Spiel zu setzen.



Gepostet am 15.12.2015 um 10:37 von:
Benutzer: Civil Servant
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=99308#post99308


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