Forum-Gewerberecht

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Ich habe mir gerade die hinterlegte Datei zu dem Vortrag:

"Vollzug des § 33c Abs. 3 GewO – Wann sind Gaststätten geeignete Aufstellungsorte?"

angesehen.

Auf Blatt 18 des pdf. wird darauf hingewiesen, dass ab dem 10. 02. 2016 ein gerätegebundenes personenungebundenes Identifikationsmittel eingeführt wird.

Vom Grunde her ist diese Information zutreffend.
Allerdings muss darauf hingewiesen werden, dass lediglich neu zugelassene GSG-Bauarten über die Spielerkarte verfügen werden.
Nicht die Altgeräte, welche sich aktuell noch in der Aufstellung befinden. Es müssen keine Altgeräte nachgerüstet werden.

Grüße



Gepostet am 15.12.2015 um 10:16 von:
Benutzer: gmg
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=99305#post99305


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