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» Entwurf eines Kleinanlegerschutzgesetzes «

Danke für die Antwort, aber die bringen mich nicht wirklich weiter.  Weißnicht  

Den 34f hab ich schon gelesen, da steht nix zu den Übergangsregelungen drin     . Mein Problem sind die Übergangsregelungen, die ich sehr schwierig zum lesen finde, daher die Frage, ob sich wer damit besser auskennt.

Einfach mal mit einer Owi drohen ist jetzt nicht so meine Art...gerade bei diesem Schlag Gewerbetreibenden werde ich mich auch davor hüten, es sei denn, ich habe eine 1a Beweislage und bin mir mit der Rechtsgrundlage sicher.
Diese Taktik fällt also schon mal weg.



Gepostet am 10.12.2015 um 10:58 von:
Benutzer: Roesje
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