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Hallo LKL34cfhi,

da habe ich Deine Antwort wohl prompt übersehen, was aber glaube ich am Seitenumbruch lag.

Ich denke, das wird man in jedem Bundesland anders behandeln müssen und können, je nach Gebühren.
In Rheinland-Pfalz gilt: Beim Darlehensvermittler nach 34 c nicht die EU-DLR sondern, dass der wirtschaftliche Nutzwert bis 3.200 € abgeschöpft werden kann. Ich vermute doch stark, dass das gleiche auch beim 34 i gelten wird.
Ein gedanklicher Sockelbetrag für die Zuverlässigkeitsüberprüfung, bei mir sind dies 330 €, steckt da dann mit drin, aber er fiele fairheitshalber ja nur einmal an.

Der Nutzwert für den 34 c ist dann ja auch nicht mehr allzu hoch, so dass man ihn wirklich für recht wenig Geld automatisch mit dazu geben könnte.



Gepostet am 03.12.2015 um 09:29 von:
Benutzer: Jannes
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