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Ja, die Überlegung hatte ich auch schon. Denn ich habe die doch auf deinen letzten Post geantwortet. Oder falle ich etwa unter "keiner"?

Ganz sicher ist es natürlich, wenn man die 34-c-Urkunde für den zusätzlichen Preis mit oben drauf legt, weil eh alle Unterlagen einmal da sind, es sei denn, der Antragsteller möchte das nicht. Hier sehe ich gar kein Problem.

Interessant wird es dann, wenn man einem 34-i-Inhaber mit genau nur dieser Erlaubnis auch die bisherigen 34-c-Darlehen zugesteht. Oder ob das wirklich explizit nur Immobiliarverbraucherdarlehen sein dürfen...

Wie gesagt 34 i mit 34 c Nr. 1 und 34 c Nr. 2, damit ist man vollends abgesichert und wir haben mehr in der Gebührenkasse.

Du meintest deine letzte Frage wohl so, dass jeder, der den 34 i beantragt, den 34 c Nr. 2 grundsätzlich mitbekommen müsste? Hm... Nach derzeitigem Stand ist das nicht verknüpft. Und ob man sich das selbst rausnehmen kann...



Gepostet am 03.12.2015 um 08:07 von:
Benutzer: LKL34cfhi
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