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Ach liebe Freunde aus der Exekutive,

leider hat keiner auf meinen letzten Beitrag reagiert. Das stimmt mich traurig.  Weißnicht   Wirklich traurig.    

Und trotzdem bringe ich noch einen Aspekt: Wer zukünftig den Immobiliardarlehensvermittler geben möchte (§ 34 i), braucht meiner Meinung immer auch den § 34 c (Konsumentendarlehen).

Wieso, Weshalb, Warum?
Nun, nicht rechtlich aber praktisch. Denn, wir wissen es ja Alle, wenn jemand ein Haus für 110.000 € kauft, dann steht da im Notarvertrag nicht 110.000 €, sondern, mit großer Wahrscheinlichkeit, 105.000 € und die Einbauküche wird mit 5.000 € angesetzt. Es will doch jeder möglichst viel Grunderwerbssteuer sparen.
Das bedeutet, dass für die Küche ein Darlehensaspekt der unter § 34 c fällt vorhanden ist und kein i-Vermittler will sich doch deswegen die Provision entgehen lassen.

Wie seht Ihr das?



Gepostet am 03.12.2015 um 07:52 von:
Benutzer: Jannes
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=99107#post99107


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