Forum-Gewerberecht

» Eckpunkte für strengere Anforderungen und Kontrollen im Bewachungsgewerbe beschlossen «

[QUOTE]Den einzigen Vorteil sehe ich bei einer Aufgabenverlagerung auf die Landkreise in einem einheitlicheren Vollzug.[/QUOTE]

Lieber Joachim,

volle Zustimmung zu Deinen Ausführungen. Aber...

Wenn man im gegenwärtigen Zustand für das Bewachungsgewerbe in Hessen überhaupt vom Vollzug reden will.

Ich bezweifele aufgrund der gemachten Erfahrungen und der zahlreichen
Beschwerden seitens der Polizei, dass den allermeisten Kommunen überhaupt ihre Verpflichtungen aus dem Vollzug des Gesetzes und der Verordnungen überhaupt bewußt ist. Leider.

Bestes Beispiel dieser Tage:

"Wer muß denn diese Liste führen, zu der eine Bewachungsfirma ihr Personal melden soll? Ihr oder der RP?"

Angesichts der landauf landab zu beobachtenden Vollzugsdefizite, sei es im Spielrecht, im Gaststättenrecht und jetzt halt auch im Bewachungsgewerbe, muß sich doch der Gesetzgeber und unsere Ministerien die ketzerische Frage gefallen lassen:

"Wollt Ihr überhaupt, dass die Gesetze vollzogen werden?"

Falls die Antwort JA lauten sollte, müßt Ihr darüber nachdenken, wer die Interessenkollisionen zwischen Gewerbesteuergläubiger und Gesetzesvollzieher auflösen soll.



Gepostet am 02.12.2015 um 14:16 von:
Benutzer: LKKS
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