Forum-Gewerberecht
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Bis zur Umsetzung:
NICHTS!
Eventuell sogar:
GAR NICHTS!
Die gesetzlichen Übergangsfristen sind nun mal vorhanden.
Ist hier ja nicht, wie bei einem bekannten Kfz-Produzenten.
Da gab es dem Vernehmen nach die illegale Software bereits ab Werk.
Und nun muß "RUCK-ZUCK" umgerüstet werden.
Grüße
Gepostet am 01.12.2015 um 17:25 von:
Benutzer: gmg
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=99072#post99072
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